Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ONLINE-BUCHUNG UND ANDERE NAVIGARE YACHTING DIENSTLEISTUNGEN

Aktualisiert am 17. Januar 2024

HINWEISE UND BEDINGUNGEN FÜR DIE UNTERBRINGUNG AUF EINEM NAVIGARE-YACHTING SCHIFF

Diese Anweisungen und Bedingungen für die Unterbringung auf einem Schiff von Navigare Yachting, zusammen mit dem Buchungsvertrag (falls zutreffend), der Rechnung und der Bordkarte werden als Vertrag bezeichnet, Navigare Yachting und/oder ein anderer Betreiber als NY, der Charterer als Charterer und die Yacht als Schiff. Dieser Vertrag ist unter den folgenden Bedingungen gültig:

  • Der Charterer mietet ein Schiff, das gemäß den Gesetzen und Regeln des Liegeplatzes dem Standort des Schiffes und den NY Yacht Charter Standards ausgestattet ist. Falls am jeweiligen Bestimmungsort anwendbar, ist die Ausrüstungsliste ein integraler Bestandteil dieses Vertrages und wird von den beteiligten Parteien bei der Übernahme und Rückgabe der Yacht unterzeichnet (Checkliste).
  • Der Charterer wird den vereinbarten Charterpreis und die Extras bezahlen.
  • Das Schiff darf ausschließlich für persönliche Zwecke, wie z.B. Kreuzfahrten u.ä. genutzt werden und darf daher nicht für andere kommerzielle oder ähnliche Zwecke genutzt werden.

VOLLKASKOVERSICHERUNG / KAUTION / VERSICHERUNG

 Falls im Land des Liegeplatzes des Schiffes anwendbar, kann eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Um das Ein- und Auschecken zu beschleunigen und Kautionen zu vermeiden, ist das Schiff gegen Schäden durch Dritte, Verlust oder Beschädigung von Inventar und Ausrüstung, Verlust oder Beschädigung durch Seeunfälle, Naturkatastrophen, Blitzschlag, Sinken, Kentern, Grundberührung, Feuer, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Zusammenstoß mit festen oder schwimmenden Gegenständen, böswillige Handlungen Dritter und Erdbeben voll versichert. Die Vollkaskoversicherung deckt keinen vorsätzlichen Missbrauch, keine grobe Fahrlässigkeit, keine Kosten für die Reparatur einer verstopften Toilette oder das Auffüllen des Tanks.

Sofern keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, ist der Charterer verpflichtet, bei der Einschiffung auf das Schiff eine Kaution durch Vorautorisierung der Kreditkarte (oder in bar, falls für ein bestimmtes Zielgebiet zutreffend) zu hinterlegen. Die Kaution verfällt bei der Rückgabe des Schiffes in vollem Umfang, es sei denn, dass bei der Übergabe des Schiffes ein Schaden oder ein Defekt am Schiff oder an der Ausrüstung festgestellt wird und dass keine Ansprüche von NY, angemeldete oder angekündigte Ansprüche von Dritten bestehen, die mit der Nutzung des Schiffes zusammenhängen. Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung, einzelner Teile des Schiffes oder des Schiffes selbst oder bei Vorliegen anderer in diesem Vertrag genannter Gründe behält NY den Betrag (einen Teil oder die gesamte Kaution) ein, der der Entschädigung oder dem Wert der Reparatur, des Erwerbs und/oder des Kaufs der Ausrüstung oder einzelner Teile des Schiffes entspricht. Falls der verursachte Schaden dazu führt, dass das Schiff nicht weiter verchartert werden kann, hat Navigare Yachting das Recht, den Betrag einzubehalten, der dem entgangenen Gewinn entspricht. Die Kaution kann nur durch Vorautorisierung der Kreditkarte oder in bar hinterlegt werden. Die tatsächliche Höhe der Kaution für den gecharterten Schiffstyp ist in der Preisliste angegeben.

Das Schiff ist versichert gegen Schäden durch Dritte, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub oder gegen Schäden durch Naturkatastrophen, See- und Kollisionsrisiken sowie gegen alle Schäden mit Ausnahme der in diesem Vertrag genannten Ausrüstungen. Sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, ist die finanzielle Haftung des Charterers für den von ihm oder einem Besatzungsmitglied verursachten Schaden mit der Kaution begrenzt. Das Schiff ist mit einer minimalen Selbstbeteiligung, die der Höhe der Kaution entsprechen sollte, versichert. Unabhängig von der Versicherung ist der Charterer auch verpflichtet, für alle verursachten Schäden bis zur Höhe der Kaution Ersatz zu leisten. Von der Versicherung gedeckte Schäden, die nicht unverzüglich NY und/oder der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, werden nicht im Sinne der Versicherungspolice anerkannt. In diesem Fall haftet der Charterer persönlich für den gesamten Schaden, der durch die Nicht- oder verspätete Meldung des Schadens entstanden ist. Bei Schäden am Unterwasserteil des Schiffes muss eine Inspektion des Schiffes außerhalb des Wassers auf Kosten des Charterers durchgeführt werden, wenn er für diese Schäden verantwortlich gemacht werden soll.

STORNIERUNG

Wenn der Charterer mehr als 120 Tage vor Reiseantritt storniert, wird eine Stornogebühr von 15% der Chartergebühr oder 950 EURO fällig, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Erfolgt die Stornierung 119 bis 60 Tage vor Reiseantritt, hat NY das Recht, 50% der Chartergebühr einzubehalten. Erfolgt die Stornierung 59 Tage oder weniger vor Reiseantritt, ist NY berechtigt, 100% des Charterpreises einzubehalten. Wenn die Stornierung aus objektiven Gründen erfolgt (Todesfall in der Familie oder schwere Verletzung des Charterers), wird der gezahlte Preis nicht zurückerstattet, sondern NY wird dem Charterer das Schiff in einem anderen freien Zeitraum oder in der nächsten Segelsaison zur Verfügung stellen, aber in diesem Fall hat NY das Recht, dem Charterer Verwaltungs- und andere objektive Kosten in Rechnung zu stellen. In allen anderen Fällen ist NY nicht verpflichtet, dem Charterer den gemäß diesem Vertrag gezahlten Betrag zurückzugeben.

Sobald eine Buchung bestätigt wurde, können Rabatte nicht mehr geändert werden. Charterflüge können nicht gegen eine Stornogebühr storniert und vom selben Kunden erneut gebucht werden, um bessere Buchungsbedingungen (Rabatte usw.) zu erhalten.

Für die folgenden Reiseziele können besondere Bedingungen gelten: Britische Jungferninseln und Thailand; diese sind auf unserer Website verfügbar und im Buchungsvertrag enthalten.

NICHTERFÜLLUNG

NY ist verpflichtet, das vertraglich vereinbarte, gleich- oder höherwertige Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen und an den Charterer zu übergeben. Kommt NY mit der Erfüllung dieser Verpflichtung in Verzug, so ist NY verpflichtet, für jede 24 Stunden Verzug einen angemessenen Anteil des Charterpreises zurückzuzahlen, und zusätzlich, wenn der Grund für den Verzug NY zuzurechnen ist, eine Entschädigung in Höhe von 5 % des wöchentlichen Charterpreises für jeden Tag des Verzugs zu zahlen, jedoch nicht mehr als 15 % des gesamten Charterpreises. Bei Übergabe des Schiffes innerhalb von 4 Stunden nach Verzug gilt NY nicht als in Verzug.

Kann NY das Schiff oder einen geeigneten Ersatz (d.h. einen in Abmessungen, Ausrüstung und Ausrüstung ähnlichen Typ) nicht zur Verfügung stellen und übersteigt die Verspätung ¼ der Gesamtcharterzeit oder maximal drei (3) Tage, hat der Charterer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden ihm bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Steht bereits vor Beginn der Charter fest, dass weder Schiff noch Ersatz zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen, ist NY verpflichtet, den Charterer zu informieren, sobald ihm der Sachverhalt bekannt ist. In diesem Fall können beide Parteien vor dem angenommenen Beginn der Charter vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen des Charterers werden wie oben beschrieben zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Verzögert sich die Abfertigungszeit durch NY aus Gründen, die der Charterer zu vertreten hat, erhält der Charterer von NY eine anteilige Erstattung,

  • sofern entweder die Abfertigung ursprünglich für den zweiten Teil des Tages einschließlich einer Übernachtung auf dem Schiff vereinbart worden war
  • oder wenn eine Ersatzabfertigung und/oder eine tatsächliche Abfertigung nicht vor dem Mittag des nächsten Tages erfolgt ist
  • oder wenn die Abfertigung des Schiffes ursprünglich für den ersten Teil des Tages vereinbart worden war, sich aber in Wirklichkeit um mehr als 12 Stunden verzögert hat

Im Falle einer Stornierung dieses Vertrages durch NY ist der gesamte vom Charterer gezahlte Betrag zurückzuzahlen, und wenn der Vertrag drei oder weniger Tage vor der Übernahme des Schiffes storniert wurde, ist NY verpflichtet, dem Charterer eine Strafe in Höhe von 10% des Charterpreises für eine Woche zu zahlen.

Unabhängig von den Gründen und der Höhe des Schadens ist die Haftung von NY gegenüber dem Charterer jedoch auf die Höhe des gezahlten Charterpreises beschränkt.

Sollte es aus Gründen, die NY zuzurechnen sind, zu einer Panne oder einem Motorschaden am Schiff kommen, der die Nutzung des Schiffes aufhält oder erheblich behindert, kann der Charterer den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist NY verpflichtet, das Schiff im nächstgelegenen sicheren Hafen zu übernehmen, dem Charterer einen angemessenen Teil des Charterpreises, erhöht um 10%, zu erstatten und die Transportkosten des Charterers und seiner Crew zum Hafen der geplanten Ausschiffung zu tragen.

Tritt während der Charterperiode ein technisches Problem auf, das den Charterer an der Nutzung des Schiffes hindert, wird NY dieses innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Reklamation beheben. Die Behebung der Reklamation innerhalb dieser Frist befreit NY von allen Ansprüchen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass das technische Problem aufgetreten ist (d.h. der Charterer hat Anspruch auf Rückerstattung eines angemessenen Anteils des Charterpreises nur für die Zeit, die über die 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Reklamation hinausgeht).

Wir behalten uns auch das Recht vor, die Yacht aufgrund unerwarteter Umstände (z.B. schlechte Wetterbedingungen etc.) zurückzurufen. In diesem Fall können wir Ihnen eine Gutschrift für zukünftige Charter geben, Ihren Charter verlängern oder Ihren Charter stornieren. Wenn wir Ihren Charter stornieren, außer aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung aller gezahlten Gelder. Ungeachtet des Vorstehenden wird keine Rückerstattung oder Entschädigung gezahlt, wenn Ihr Charter aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände, die sich unserer Kontrolle entziehen und deren Folgen auch bei Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, storniert wird; wie z.B. (beispielhaft und nicht einschränkend) Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, Arbeitskonflikte, terroristische Aktivitäten, Natur- oder Nuklearkatastrophen, Feuer, ungünstige Wetterbedingungen, unvorhersehbare technische Probleme beim Transport aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle oder der unserer Lieferanten liegen, geschlossene oder überfüllte Häfen, Wirbelstürme und andere tatsächliche oder potenzielle Widrigkeiten.

SEGELBEDINGUNGEN UND NUTZUNG DES SCHIFFES

Der Einsatz des Schiffes außerhalb der Küstengewässer, die Teilnahme an Regatten etc. ist nur mit entsprechender schriftlicher Genehmigung von NY an den Charterer gestattet.

Der Charterer ist verpflichtet, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Reisepassnummer aller Besatzungsmitglieder rechtzeitig, wie von NY mitgeteilt, anzugeben.

Der Charterer ist verpflichtet, je nach Wetterlage unverzüglich die Segeltücher zu verkleinern und das Schiff nicht mit mehr Segeltüchern fahren zu lassen, als für ein bequemes Segeln ohne übermäßige Beanspruchung der Takelage und der Segel erforderlich sind; das Schiff nicht in Gebiete zu fahren, die durch die ihm zur Verfügung stehenden Seekarten nicht ausreichend abgedeckt sind oder ohne vorher die Seekarten des Gebietes und anderes an Bord befindliches einschlägiges gedrucktes Material gründlich studiert zu haben; das Schiff nicht nachts zu fahren, ohne dass alle Navigationslichter funktionieren oder ohne ausreichende Wache an Deck. Der Charterer ist verpflichtet, den Ölstand im Motor täglich zu kontrollieren.

Der Charterer darf den Hafen oder Ankerplatz nicht verlassen, wenn die Windstärke mehr als sieben (7) auf der Beaufort-Skala (30 Knoten) beträgt oder wenn die Hafenbehörden das Auslaufen untersagt haben oder wenn das Schiff unreparierte Schäden an wichtigen Teilen wie Motor, Segeln, Takelage, Bilgepumpe, Ankergeschirr, Navigationslichter, Kompass, Sicherheitsausrüstung usw. aufweist. Der Charterer darf den Hafen oder Ankerplatz nicht ohne ausreichende Treibstoffreserven verlassen oder wenn die Wetterbedingungen oder der Zustand des Schiffes oder seiner Besatzung zweifelhaft sind.

Der Charterer verpflichtet sich, im Besitz gültiger Schifffahrtslizenzen zu sein (und, falls im Land des Liegeplatzes des Schiffes zutreffend, eines UKW-Zertifikats), oder er ist verpflichtet, das Führen des Schiffes einem Besatzungsmitglied zu überlassen, das die entsprechende Erlaubnis oder Lizenz besitzt. Der Charterer garantiert NY seine eigenen nautischen Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich, sowohl seine eigenen als auch die Qualifikation seiner Besatzung, sowie seine Fähigkeit, das Schiff ohne Rücksicht auf Wetterbedingungen oder andere Umstände sicher zu führen, wobei er die volle Verantwortung für die rationelle Nutzung des Schiffes und seiner Ausrüstung übernimmt.

Kommt NY zu dem Schluss, dass der Schiffsführer oder mindestens ein Mitglied seiner Besatzung nicht über die angemessenen und erforderlichen Kenntnisse und nautischen Fähigkeiten verfügt, kann NY jederzeit gegen diesen Vertrag verstoßen, ohne zur Rückerstattung des gezahlten Betrages verpflichtet zu sein, oder in Übereinstimmung mit der festgestellten Kompetenz die Grenzen des Fahrens für die Dauer dieses Vertrages festlegen. NY ist berechtigt, solche Beschränkungen vorzunehmen, wenn die Wetterbedingungen oder andere schwerwiegende Gründe NY dazu zwingen sollten. Um die nautische Befähigung des Charterers und seiner Besatzung festzustellen, kann NY eine kürzere gemeinsame Fahrt mit dem Charterer organisieren. Wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, kann NY den Charterer und die Besatzung auffordern, das Schiff zur Basis zurückzubringen oder an einem bestimmten Ort festzumachen.

Wenn der Skipper oder mindestens ein Mitglied seiner Crew nicht über die entsprechenden und erforderlichen Kenntnisse und nautischen Fähigkeiten verfügt, kann der Charterer das Schiff als "Apartmentunterkunft" nutzen. Bootspapiere, die während der gesamten Fahrtzeit an Bord sein müssen, werden dem Charterer nicht ausgehändigt. Sollten zusätzliche Hafengebühren anfallen, so sind diese vom Charterer zu zahlen.

NY haftet nicht für eventuelle Verletzungen, Schäden und andere schwerwiegende Folgen, die auf oder um das Schiff herum für den Charterer und seine Besatzungsmitglieder sowie für eventuelle Passagiere oder für Dritte während der Dauer dieses Vertrages durch den Charterer oder seine Besatzungsmitglieder verursacht werden.

Alle laufenden Kosten für die Nutzung des Schiffes (Treibstoff, Hafengebühren, Entschädigung, Reinigung und ähnliches) sind vom Charterer zu zahlen. Dies bezieht sich auch auf die Verpflichtungen, die sich aus dem Einsatz des Schiffes ergeben und die nach Ablauf dieses Vertrages fällig werden können.

Im Falle eines anderen unerwarteten Ereignisses, eines größeren Schadens oder Versagens, eines Navigationsverstoßes oder Unfalls ist der Charterer verpflichtet, dies sowohl den zuständigen Behörden als auch der NY auf schnellstem und angemessenem Wege zu melden und deren Anweisungen zu befolgen, die mit dem Verhalten eines guten Navigators übereinstimmen.

Der Charterer ist nicht berechtigt, das Schiff an Dritte zu vermieten, es an einem nicht sicheren Ort unkontrolliert liegen zu lassen oder es einzuholen. Die Höchstzahl der Passagiere an Bord darf nicht höher sein als die in der Besatzungsliste angegebene Zahl.

Der Charterer ist verpflichtet, alle Navigationsregeln und Anordnungen der zuständigen Behörden zu beachten, auf die Sicherheit des Schiffes, der Besatzung und der Passagiere zu achten, das Schiff und seine Ausrüstung instand zu halten, NY über die ungefähre Navigationsrichtung (Reiseroute) und über eventuelle Änderungen der Fahrtrichtung zu informieren und das Schiff in demselben Zustand zurückzugeben, in dem der Charterer es erhalten hat (das Schiff muss sauber, die Ausrüstung in Ordnung, der Treibstofftank voll usw. sein).

RÜCKGABE

Der Charterer ist verpflichtet, das Schiff einen Tag vor dem Tag, der als Tag der Übergabe des Schiffes festgelegt ist, spätestens zur angegebenen Zeit, an den vereinbarten Ort (Basis) zurückzugeben. Auf den BVI, USVI und Bahamas ist der Charterer verpflichtet, das Schiff am vereinbarten Ort (Basis) an dem Tag zurückzugeben, der als Tag der Übergabe des Schiffes festgelegt ist, spätestens zur angegebenen Zeit. 

Der Charterer und seine Crew sind verpflichtet, das Schiff zu verlassen und das Schiff von ihren Habseligkeiten zu befreien, nicht später als zu der im Bordpass und/oder anderen Dokumenten angegebenen Zeit. Bei Verzug ist der Charterer verpflichtet, für jeden angefangenen Tag des Verzugs eine tägliche Chartergebühr zu zahlen (ggf. erhöht gemäß diesen Anweisungen und Bedingungen für die Unterkunft auf dem Schiff von Navigare Yachting).

Wenn der Charterer das Schiff nicht in der vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgibt, ist er verpflichtet, für jeden angefangenen Tag des Verzugs eine Entschädigung in doppelter Höhe der täglichen Chartergebühr zu zahlen. Wenn der Charterer NY nicht über die zu erwartende Verspätung vor Ablauf der vereinbarten Zeit der Schiffsrückgabe informiert, wird die Entschädigung um weitere 30% erhöht. 

NY ist auch nicht verantwortlich für Verschiebungen oder Änderungen der Pläne des Charterers, die durch schlechte Wetterbedingungen oder andere ähnliche Gründe verursacht werden. Für den Fall, dass extrem schlechte Wetterbedingungen die Rückgabe des Schiffes in der vorgesehenen Frist verhindern, erklärt sich NY damit einverstanden, dass der Charterer anstelle der vorgesehenen Entschädigung den regulären Charterpreis, erhöht um 50% der täglichen Chartergebühr, für jeden angefangenen Tag der Rückgabe des Schiffes zahlt.

Volle Fäkalientanks, verlorene Cockpit- oder Deckskissen und verstopfte Toiletten bei der Schiffsübergabe werden gemäß der Preisliste des Veranstalters berechnet. Verlorene Kissen werden auf den Bahamas, in der Karibik und auf den Seychellen mit 600 USD pro Kissen berechnet. Wird der Treibstofftank des Schiffes nicht bis zum Maximum aufgefüllt, wird der Preis des fehlenden Treibstoffs zuzüglich 150,00 EURO Strafe berechnet.

NY hat das Recht, die Entschädigung für den Verzug des Charterers oder für die verstopfte Toilette durch die hinterlegte Kaution zu begleichen.

SONSTIGES

Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen genannten Einschränkungen und soweit gesetzlich zulässig, haftet NY nur für direkte Schäden, die dem Charterer, der Crew oder den Passagieren aufgrund einer zurechenbaren Verletzung unserer Verpflichtungen in Bezug auf unsere Dienstleistungen tatsächlich entstanden sind, bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtkosten Ihrer Buchung. Weder NY noch der Eigentümer der Yacht haften für Verluste, Schäden, Verletzungen oder Todesfälle, die sich aus der Nutzung der Yacht durch den Charterer ergeben. NY macht keine anderen Zusicherungen als die, die in diesen Bedingungen und den

schriftlichen Unterlagen, die im Rahmen des Buchungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden. NY ist nicht verantwortlich für Gebühren, Auslagen, Flugtickets, Hotelzimmer, Verpflegung, Telefonate oder andere Ausgaben, die dem Charterer, aus welchem Grund auch immer, entstehen.

Der Charterer hält Navigare und den Eigner der Yacht schadlos von und gegen alle Ansprüche wegen Verlust oder Personenschäden (einschließlich des Verlusts von Menschenleben), die aus der Nutzung, dem Betrieb oder dem Besitz der Yacht und der dazugehörigen Ausrüstung oder des sonstigen Inventars durch den Charterer oder die Crew, sowie von jeglichen Ansprüche aus dem Verlust oder der Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Charterers oder der Crew auf der Yacht oder dem Beiboot.

Alle angegebenen Beträge (d.h. Preisliste, Buchungsvertrag usw.) enthalten die jeweils gültigen lokalen Steuern, Gebühren und Abgaben. Navigare behält sich das Recht vor, im Falle von Änderungen der lokalen Steuern, Gebühren oder anderer Gesetze die Preise entsprechend anzupassen. Örtliche Steuern, Gebühren und Abgaben werden trotz aller Vorauszahlungen zu den am Abreisetag geltenden Bedingungen berechnet.

Für einige Reiseziele können besondere Bedingungen gelten: Diese sind auf unserer Website verfügbar und als Anhang zu diesen Anweisungen und Bedingungen für die Unterbringung auf einem Navigare-Schiff enthalten.

SCHIEDSGERICHT & RECHT

Alle Streitigkeiten zwischen dem Charterer und NY sind direkt zwischen diesen beiden in englischer Sprache zu regeln. Falls ein Schiedsgerichts- oder Gerichtsverfahren erforderlich ist, ist der Gerichtsstand der Liegeplatz des Schiffes. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Charterer und NY gilt das Recht des Landes, in dem NY seinen Wohnsitz hat.

ANHANG Nr. 1 zu den ANWEISUNGEN UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE UNTERKUNFT AUF EINEM NAVIGARE YACHTING BOOT

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ZIELGEBIET – BRITISCHE JUNGFERNINSELN

NAVIGATIONSGRENZEN: Der Charterer garantiert, dass der Betrieb des Bootes auf die Stunden von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder zwischen 1 Stunde nach Sonnenaufgang und 1 Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt ist. Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, die Fahrt des Bootes auf die Gewässer der Britischen Jungferninseln zu beschränken, mit Ausnahme der Gebiete, die innerhalb von 3 Seemeilen um Herman Reef, The White Horse, Horseshoe Reef und die Riffe rund um Anegada Island liegen, wie auf der britischen Admiralitätskarte 2008 dargestellt. Erhält der Cahrterer eine Sondergenehmigung von NY, um Anegada oder die US-Jungferninseln (ausgenommen St. Croix) zu besuchen, muss sich der Charterer darüber im Klaren sein, dass es nicht möglich ist, in diesen Gebieten Hilferufe zu tätigen, wie auch dass im Falle einer Panne keine Verfolgungsjagden in diese Gebiete durchgeführt werden können. Zoll- und Einwanderungsverfahren zwischen den USA und den Britischen Jungferninseln müssen vom Charterer eingehalten werden. Jeder Verstoß gegen die oben genannten Navigationsbeschränkungen führt zum Erlöschen sämtlicher Versicherungsrechte. Schäden am Boot, an Eigentum oder Verletzungen von Personen, die beim Betrieb des Bootes außerhalb dieser Navigationsgrenzen entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Charterers.

Wi-Fi: Die Internetinfrastruktur in den Britischen Jungferninseln ermöglicht nicht die gleiche Abdeckung und Internetqualität wie in den USA und Europa. Die Abdeckung kann lückenhaft sein, und besonders betroffene Gebiete sind Peter Island und Norman Island.

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ZIELGEBIET – ABACO, BAHAMAS

NAVIGATIONSGRENZEN: Der Charterer garantiert, dass der Betrieb des Bootes beschränkt ist oder zwischen 1 Stunde nach Sonnenaufgang und 1 Stunde vor Sonnenuntergang stattfindet. Der Charterer stimmt zu, die Fahrt des Bootes auf das Meer von Abaco zu beschränken. Die nördliche Grenze wird durch eine Linie von Windard Point über das östliche Ende von Whale Cay bis zum westlichen Ende von Great Guana Cay gebildet. Die südliche Grenze ist Little Harbour. Erhält der Charterer eine Sondergenehmigung von NY, um Whale Cay zu passieren, wird die nördliche Grenze Spanish Cay sein. Eine solche Genehmigung wird in der Regel nur in den Frühlings- und Sommermonaten erteilt. Der Charterer muss sich dessen bewusst sein, dass es nicht möglich ist, in diesen Gebieten Hilferufe zu tätigen, sollte eine Panne auftreten. Jeder Verstoß gegen die oben genannten Navigationsbeschränkungen führt zum Erlöschen sämtlicher Versicherungsrechte. Schäden am Boot, an Eigentum oder Verletzungen von Personen, die beim Betrieb des Bootes außerhalb dieser Navigationsgrenzen entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Charterers.

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ZIELGEBIET – US JUNGFERNINSELN

NAVIGATIONSGRENZEN: Der Charterer garantiert, dass der Betrieb des Bootes auf die Stunden von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder zwischen 1 Stunde nach Sonnenaufgang und 1 Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt ist. Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, die Fahrt des Bootes auf die Gewässer der US und der Britischen Jungferninseln zu beschränken, mit Ausnahme von St. Croix und den Gebieten innerhalb von 3 Seemeilen um Herman Reef, The White Horse, Horseshoe Reef und die Riffe rund um Anegada Island, wie auf der britischen Admiralitätskarte 2008 dargestellt. Erhält der Cahrterer eine Sondergenehmigung von NY, um Anegada zu besuchen, muss sich der Charterer darüber im Klaren sein, dass es nicht möglich ist, in diesen Gebieten Hilferufe zu tätigen, wie auch dass im Falle einer Panne keine Verfolgungsjagden in diese Gebiete durchgeführt werden können. Zoll- und Einwanderungsverfahren zwischen den USA und den Britischen Jungferninseln müssen vom Charterer eingehalten werden. Jeder Verstoß gegen die oben genannten Navigationsbeschränkungen führt zum Erlöschen sämtlicher Versicherungsrechte. Schäden am Boot, an Eigentum oder Verletzungen von Personen, die beim Betrieb des Bootes außerhalb dieser Navigationsgrenzen entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Charterers.

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ZIELGEBIET – SPANIEN

SEGELGEBIET: Mallorca ist unser Hauptsegelgebiet mit schneller Reaktionszeit im Falle benötigter Unterstützung. Bei größeren Entfernungen wie Menorca, Ibiza und Formentera und schwierigeren Bedingungen kann die Interventionszeit jedoch aufgrund fehlender technischer Unterstützung auf den Inseln und verzögerter Lieferung von Ersatzteilen länger dauern.

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ZIELGEBIET – GRIECHENLAND

SEGELGEBIET: Das Saronische Gebiet ist unser Hauptsegelgebiet mit schneller Reaktionszeit im Falle erforderlicher Hilfe und Unterstützung. Bei größeren Entfernungen, wie z. B. auf den Kykladen, und schwierigeren Bedingungen kann die Interventionszeit jedoch länger dauern.

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ZIELGEBIET – KROATIEN

SEGELGEBIET: Die dalmatinische Küste ist unser Hauptsegelgebiet und bietet schnelle Reaktionszeiten bei Bedarf. Bei einem Besuch in Montenegro ist eine Intervention jedoch überhaupt nicht möglich und bei schwierigeren Bedingungen oder bei größeren Entfernungen innerhalb Kroatiens kann die Interventionszeit länger dauern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Covid-19-Umbuchungen

Umbuchungen, Verschiebungen und die Ausstellung von Gutscheinen sind aufgrund sich ständig ändernder Reisebeschränkungen nur 14 Tage oder weniger vor dem Charter möglich.

  1. Wenn Sie aufgrund von Beschränkungen, die auch bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses eine obligatorische Quarantäne bei Ankunft oder bei Rückkehr in Ihr Heimatland vorsehen, nicht in das Zielland reisen können, können Sie:
    1. Ihre Reise auf ein späteres Datum im selben Abreisejahr verlegen und umplanen;
    2. einen Gutschein erhalten, welcher bis zum Ende desselben Abreisejahres gültig ist;
    3. die Reservierung auf das gleiche Abreisejahr in eines unserer anderen Ziele mit weniger Reisebeschränkungen ändern.
  2. Wenn eine Quarantäne durch Vorlage eines negativen Ergebnisses eines PCR-Tests vermieden werden kann, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
  3. Wenn im Ankunftsland oder bei Rückkehr ins Heimatland ein Impfnachweis, negative PCR-Testergebnisse oder Antigentestergebnisse erforderlich sind, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Wenn ein oder mehrere Besatzungsmitglieder während der Tests vor der Ankunft positiv auf Covid getestet werden – werden die Möglichkeiten angeboten, wie in Artikel 1 beschrieben. In diesem Fall benötigen wir keine 14-tägige Vorankündigung.
  5. Bei einer Umbuchung von einem niedrigeren auf einen höheren Preiszeitraum trägt der Chartergast die Preisdifferenz.
  6. Wenn ein Chartergast die Reservierung auf einen anderen Zeitraum/ein anderes Boot/einen anderen Zielort verschiebt, gilt der Rabatt, der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchungsbestätigung gültig war.
  7. Der Rückerstattungsanspruch gemäß Artikel 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlischt, sobald der Charter verschoben oder umgebucht wurde.