Aktualisiert am 1. Januar 2023
ANWEISUNGEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE UNTERBRINGUNG AUF EINEM BOOT VON NAVIGARE YACHTING
Diese Anweisungen und Bedingungen für die Unterbringung auf einem Boot von Navigare Yachting werden, zusammen mit dem Buchungsvertrag (falls zutreffend), der Rechnung und Bordkarte als Vertrag bezeichnet. Navigare Yachting und/oder ein anderer Betreiber werden als NY bezeichnet, die mietende Partei wird als Charterer bezeichnet und die Yacht als Boot. Dieser Vertrag gilt unter den folgenden Bedingungen:
1) VOLLER VERSICHERUNGSSCHUTZ / KAUTION / VERSICHERUNG
Gegebenenfalls kann im Land des Standorts des Schiffsliegeplatzes ein voller Versicherungsschutz angewendet werden. Um den Check-in/-out schneller zu gestalten, und um eine Kaution für das Boot zu vermeiden, ist das Boot gegen Schäden bei Dritten, Verlust oder Beschädigung von Inventar und Ausrüstung, den Verlust oder durch Unfälle auf See verursachte Schäden, Naturkatastrophen, Blitzschlag, Untergang, Kentern, auf Grund Laufen, Feuer, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Kollision mit einem festen oder schwimmenden Gegenstand, böswillige Handlung dritter und Erdbeben voll versichert. Der volle Vollversicherungsschutz deckt keinen vorsätzlichen Missbrauch, grobe Fahrlässigkeit, Kosten für die Reparatur einer verstopften Toilette oder das Auftanken.
Sofern nicht der volle Versicherungsschutz angewendet wird, ist der Charterer verpflichtet, zum Zeitpunkt der Einschiffung eine Kaution für das Boot mittels einer Vorautorisierung der Kreditkarte (oder in bar, falls dies für ein bestimmtes Ziel gilt) zu hinterlegen. Die Kaution wird nach der Rückgabe des Bootes in vollem Umfang aufgelöst, es sei denn, bei der Übergabe des Bootes wird das Vorliegen einer Beschädigung oder eines Defekts auf dem Boot oder an der Ausrüstung festgestellt, und es sei denn, es gibt keine Ansprüche seitens NY, eingereichte oder durch dritte Personen angekündigte Ansprüche, die mit der Nutzung des Bootes verbunden sind. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung an der Ausrüstung, an bestimmten Teilen des Bootes oder dem Boot selbst, oder bei Vorliegen anderer Gründer als in diesem Vertrag angegeben, wird NY jenen Betrag (einen Teil der gesamten Kaution) einbehalten/in Rechnung stellen, der der Entschädigung oder dem Wert der Instandsetzung, des Erwerbs und/oder der Beschaffung der Ausrüstung oder eines bestimmten Teils des Bootes entspricht. Falls der Schaden zur Folge hat, dass das Boot nicht weiter gechartert werden kann, ist Navigare Yachting berechtigt, den Betrag einzubehalten, der dem Gewinnverlust entspricht. Eine Kaution kann ausschließlich durch Vorautorisierung der Kreditkarte oder in bar hinterlegt werden. Die tatsächliche Höhe der Kaution für die Art des gecharterten Bootes ist in der Preisliste angegeben.
Das Boot ist versichert gegen Schäden an Dritten, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub oder durch Naturkatastrophen verursachte Schäden, Seefahrts- und Kollisionsrisiken und gegen Verluste oder Schäden, ausgenommen an Geräten, die in diesem Vertrag bezeichnet sind. Falls der Schaden wissentlich (durch vorsätzlichen Missbrauch) oder grob fahrlässig verursacht wurde, wird die finanzielle Haftung des Charterers für den von ihm oder einem Besatzungsmitglied verursachten Verlust oder die Beschädigung auf die Kaution beschränkt. Das Boot ist mit dem minimalen Selbstbehalt versichert, der dem Kautionsbetrag entspricht. Ungeachtet der Versicherung ist der Charterer auch verpflichtet, bis zur Höhe des Kautionsbetrags eine Entschädigung für alle Schäden zu zahlen. Schäden, die durch eine Versicherung abgedeckt sind, die NY und/oder der Versicherungsgesellschaft nicht sofort gemeldet werden, werden nicht im Rahmen der Versicherung anerkannt werden. In diesem Fall haftet der Charterer persönlich für die Gesamtschäden als Folge der unterlassenen oder späten Meldung des Schadens. Bei einer Beschädigung des Unterwasserteils des Bootes muss auf Kosten des Charterers anschließend eine Schiffsinspektion auf dem Wasser erfolgen, wenn der Charterer für diesen Schaden verantwortlich gemacht wird.
2. STORNIERUNG
Wenn der Charterer mehr als 120 Tage vor der Einschiffung von der Reservierung zurücktritt, wird eine Stornogebühr von 15 % der Chartergebühr oder 750 EUR an, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Im Falle einer Stornierung 119-60 Tage vor der Einschiffung ist NY berechtigt, 50% der Chartergebühr einzubehalten. Im Falle einer Stornierung 59 oder weniger Tage vor der Einschiffung ist NY berechtigt, 100% der Chartergebühr einzubehalten. Wenn die Stornierung auf objektive Gründe zurückzuführen ist (Tod in der Familie, schwere Verletzung usw.), wird der gezahlte Betrag nicht erstattet, sondern NY wird dem Charterer das Boot zu einer anderen freien Zeit oder innerhalb der nächsten Segelsaison zur Verfügung stellen, aber in diesem Fall NY hat das Recht, dem Charterer Verwaltungskosten und andere objektive Kosten zu berechnen. In jedem anderen Fall ist NY nicht verpflichtet, dem Charterer den gemäß diesem Vertrag bezahlten Betrag zurückzuzahlen.
Besondere Bedingungen können für die folgenden Ziele gelten: Britische Jungferninseln und Thailand; auf unserer Website verfügbar und im Reservierungsvertrag enthalten.
3. AUSFALL DER LIEFERUNG
NY ist verpflichtet, das vertraglich vereinbarte, ein ähnliches oder besseres Boot zur vereinbarten Zeit und Stelle zur Verfügung zu stellen und es dem Charterer zu liefern. Wenn NY dieser Verpflichtung verspätet nachkommt, ist NY verpflichtet, für alle 24 Stunden, die er im Verzug ist, einen entsprechenden anteiligen Betrag des Charterpreises zurückzuzahlen, und außerdem sollte NY, wenn der Grund für den Verzug von NY seiner eigenen Schuld zugeschrieben werden kann, auch 5% des wöchentlichen Charterpreises an Schadensersatz für jeden Verzugstag bezahlen, aber nicht mehr als 15% des gesamten Charterpreises. Wenn NY das Boot innerhalb von 4 Stunden nach fälligem Liefertermin liefert, wird erachtet, dass NY nicht in Verzug geraten ist.
Wenn NY das Boot oder einen geeigneten Ersatz nicht liefern kann (das beutet einen Typen mit ähnlichen Dimensionen, Steuerung und Ausrüstungen) und die Verzögerung ¼ der gesamten Charterzeit oder maximal drei (3) Tage übersteigt, hat der Charterer Anspruch auf den Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall werden ihm bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche können nicht erhoben werden.
Wenn es vor dem Beginn der Charter eine bekannte Tatsache ist, dass weder Boot noch Ersatz zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen werden, ist NY verpflichtet, den Charterer zu informieren, sobald ihm die vorab genannten Tatsachen bekannt sind. In diesem Fall können beide Parteien vom Vertrag vor dem angenommenen Beginn der Charter zurücktreten. Die vom Charterer geleisteten Zahlungen werden wie oben angeführt zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht erhoben werden.
Wenn die Check-in-Zeit von NY aus Gründen verzögert wird, für die er verantwortlich ist, wird der Charterer eine anteilige Rückerstattung von NY bekommen,
Im Falle einer Kündigung dieses Vertrags durch NY ist NY verpflichtet, die vom Charterer bezahlte Gesamtsumme zurückzahlen, und wenn der Vertrag drei oder weniger Tage vor der Übernahme des Bootes gekündigt worden ist, ist NY verpflichtet, dem Charterer eine Geldstrafe in Höhe von 10% des Wochencharterpreises zu bezahlen.
Jedoch ist die Verantwortung von NY gegenüber dem Charterer ohne Rücksicht auf mögliche Gründe und die Höhe des möglichen Schadens auf den Betrag des bezahlten Charterpreises beschränkt.
Wenn es aus Gründen, die der Verantwortung von NY zugeschrieben werden können, zu einer Panne oder einem Maschinenschaden auf dem Boot kommt, die die Verwendung des Bootes unmöglich machen oder beträchtlich behindern, kann der Charterer diesen Vertrag kündigen. In diesem Fall ist NY verpflichtet, das Boot im nächsten sicheren Hafen zu übernehmen, dem Charterer einen entsprechenden Teil des Charterpreises, erhöht um 10% zurückzuzahlen und die Transportkosten des Charterers und seiner Besatzung zum Hafen der geplanten Ausschiffung zu übernehmen.
Im Falle eines technischen Problems während der Dauer der Charter, das dem Charterer die Verwendung des Bootes unmöglich macht, wird NY es innerhalb von 24 Stunden ab dem Moment beheben, als die Beschwerde eingegangen ist. Die Bearbeitung der Beschwerde innerhalb dieser Frist befreit NY von allen Ansprüchen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass das technische Problem passiert ist (d.h. der Charterer hat Anspruch auf eine Erstattung eines entsprechenden anteiligen Betrags des Charterpreises nur für die Zeit, die die 24-Stunden-Frist ab dem Zeitpunkt der Beschwerde übersteigt).
4. SEGELBEDINGUNGEN & VERWENDUNG DES BOOTES
Die Verwendung des Boots außerhalb der Küstengewässer, die Teilnahme an einer Regatta usw. ist nur mit schriftlicher Genehmigung, die NY dem Charterer ausgestellt hat, erlaubt.
Der Charterer ist verpflichtet, Namen, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Passnummer aller Besatzungsmitglieder rechtzeitig entsprechend der Anweisung von NY vorzulegen.
Abhängig davon, wie es die Wetterbedingungen verlangen, ist der Charterer verpflichtet, sofort das Segeltuch zu reduzieren und nicht zu erlauben, mit dem Boot unter einem Maß an Segeltuch zu segeln, das größer ist als das, das komfortables Segeln sicherstellt, ohne übermäßige Belastung oder Beanspruchung der Takelage oder des Segels; das Boot nicht in Gebieten zu segeln, die unzureichend mit den Karten abgedeckt sind, die ihm/ihr zur Verfügung stehen, oder ohne die Karten des Gebiets und anderes relevantes gedrucktes Material, das an Bord verfügbar ist, zuvor gründlich studiert zu haben; nicht mit dem Boot nachts ohne alle funktionierenden Navigationslichter oder ohne entsprechende Wache auf Deck zu segeln. Der Charterer hat die Kontrolle des Ölstandes im Motor täglich durchzuführen.
Der Charterer sollte keinen Hafen oder Ankerplatz verlassen, wenn die Windstärke über sieben (7) auf der Beaufort-Skala (30 Knoten) beträgt oder sich eine solche Windstärke zu entwickeln scheint, oder wenn die Hafenämter das Segeln verboten haben oder während das Boot nicht reparierte Schäden an einigen seiner wichtigen Teile wie Maschine, Segel, Takelage, Lenzpumpe, Ankergeschirr, Navigationslichter, Kompass Schutzausrüstung usw. hat, oder wenn einige der oben genannten Teile nicht in gutem Betriebszustand sind; auch soll der Charterer nicht den Hafen oder den Ankerplatz ohne ausreichende Reserven an Treibstoff oder im Allgemeinen verlassen, wenn die Wetterbedingungen oder der Zustand des Bootes oder seiner Besatzung zweifelhaft sind.
Der Charterer ist verpflichtet, in Besitz einer gültigen Navigationslizenz zu sein (oder, falls zutreffend im Land des Liegeplatzes des Bootes, eine VHF-Lizenz), oder die Navigation des Bootes einem Besatzungsmitglied zu überlassen, das die relevante Genehmigung oder Lizenz hat. Der Charterer garantiert NY sein eigenes nautisches Wissen und seine Kompetenz in diesem Bereich, sowohl seine eigene als auch die Qualifikation seiner Besatzung, wie auch seine Fähigkeit, das Boot ohne Rücksicht auf Wetterbedingungen oder unter anderen Umständen sicher zu führen, wobei er die volle Verantwortung für die rationale Nutzung des Bootes und seiner Ausrüstung übernimmt.
Wenn NY zum Schluss kommt, dass der Charterer oder die Mitglieder seiner Besatzung kein entsprechendes und notwendiges Wissen und nicht die nautische Kompetenz besitzen, kann NY jederzeit diesen Vertrag kündigen, ohne verpflichtet zu sein, irgendeinen bezahlten Betrag zurückzuzahlen, oder entsprechend der feststehenden Kompetenz kann er die Beschränkungen des Segelns für die Dauer dieses Vertrags bestimmen. NY ist dazu bevollmächtigt, solche Beschränkungen zu machen, wenn die Wetterbedingungen oder einige andere ernste Gründe NY dazu zwingen sollten. Um die nautische Kompetenz des Charterers und seiner Besatzung zu bestimmen, kann NY eine kürzere gemeinsame Navigation mit dem Charterer organisieren. Wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, darf NY vom Charterer und von der Besatzung verlangen, das Boot zur Basis zurückzufahren, oder sie anweisen, das Boot an einem bestimmten Ort zu vertäuen.
Wenn der Skipper oder mindestens ein Mitglied der Besatzung nicht über die angemessen und notwendigen Kenntnisse und die nautische Kompetenz verfügen, kann der Charterer das Boot als "Apartmentunterkuft" verwenden. Bootsdokumente, die während der gesamten Segeldauer an Bord zu sein haben, werden dem Charter nicht übergeben. Falls zusätzliche Marina-Gebühren erhoben werden, werden diese vom Charterer bezahlt.
NY haftet nicht für möglichen Verletzungen, Schäden und andere noch schwerwiegendere Folgen, die sich auf oder um das Boot für den Charter und die Mitglieder seiner Besatzung ergeben können, auch nicht für mögliche Passagiere oder für Drittpersonen, die vom Charterer oder der Mitglieder der Besatzung während der Dauer dieses Vertrags verursacht worden sind.
Alle laufenden Kosten der Verwendung des Bootes (Treibstoff, Hafensteuern, Versicherungsschutz, Reinigung und Ähnliches) werden vom Charterer bezahlt. Dies bezieht sich auch auf die Verpflichtungen, die sich aus der Bootsverwendung ergeben können, und die auch nach dem Ablauf dieses Vertrags fällig werden können.
Im Falle jedes anderen unerwarteten Vorfalls, irgendeines größeren Schadens oder Ausfalls, nautischen Verstoßes oder Unfalls ist der Charterer verpflichtet, sowohl die bevollmächtigten Regierungsbehörden als auch NY auf die schnellste und entsprechendste Weise davon zu benachrichtigen und ihre Anweisungen zu befolgen, die den Handlungen eines guten Seefahrers entsprechen.
Der Charterer ist nicht dazu bevollmächtigt, weder das Boot an Dritte zu vermieten noch es an irgendeinem unsicheren Ort unkontrolliert zu lassen, noch es zu heben. Die Höchstzahl von Passagieren an Bord sollte nicht höher als die in der Besatzungsliste bestimmte Anzahl sein.
Der Charterer ist verpflichtet, alle Navigationsregeln und Anordnungen zu beachten, die von bevollmächtigten Regierungsbehörden aufgestellt worden sind, auf die Sicherheit des Bootes, der Besatzung und der Passagiere zu achten, das Boot und seine Ausrüstung zu warten, NY von der ungefähren Navigationsrichtung (Route) zu benachrichtigen und auf mögliche Änderungen der Segelrichtung zu verweisen und das Boot an NY in demselben Zustand zurückzugeben, in dem der Charterer es übernommen hat (das Boot muss richtig sauber sein, die Ausrüstung muss aufgeräumt sein usw.).
5. ERNEUTE LIEFERUNG
Der Charterer ist verpflichtet, das Boot an den vereinbarten Ort (Basis) einen Tag vor jenem Tag zurückzuführen, der als Tag der Rückgabe des Bootes bestimmt ist, oder spätestens zum angekündigten Zeitpunkt. Der Charterer und seine Besatzung sind verpflichtet, das Boot zu verlassen und vom Boot ihre persönlichen Sachen zu entfernen, nicht später als zum Zeitpunkt, der auf der Bordkarte und/oder andren Dokumenten angegeben ist. Wenn der Charterer sich verspätet, ist er verpflichtet, für jeden begonnenen Tag der Verspätung eine tägliche Chartergebühr zu entrichten (ggf. erhöht entsprechend diesen Anweisungen und Bedingungen für die Unterbringung auf einem Boot von Navigare Yachting).
Wenn der Charterer das Boot nicht in der vereinbarten Frist und am vereinbarten Ort zurückgibt, ist er verpflichtet, für jeden begonnenen Tag des Verzugs Schadensersatz in Höhe des doppelten für den Charter vorgesehenen Betrags zu zahlen. Wenn er es versäumt, vor Ablauf der vereinbarten Zeit der Rückgabe des Bootes NY davon zu berichten, dass ein Verzug zu erwarten ist, wird der vorab genannte Schadensersatz um weitere 30% erhöht.
NY haftet auch nicht für Aufschübe oder Veränderungen des Charterplans, die durch schlechte Wetterbedingungen verursacht wurden oder andere ähnliche Gründe haben. Falls extrem schlechte Wetterbedingungen die Rückkehr des Bootes in einer vorgesehenen Frist behindern, ist NY damit einverstanden, dass der Charterer anstelle der vorgesehenen Entschädigung für jeden begonnenen Tag der verzögerten Rückkehr des Bootes den regelmäßigen Charterpreis zuzüglich 50% des Betrags der täglichen Chartergebühr zahlt.
Eine verstopfte Toilette bei der Bootsübergabe wird gemäß der Preisliste des Betreibers berechnet. Die Betankung des Kraftstofftanks des Bootes bis zum Maximum wird mit dem Preis des fehlenden Kraftstoffs zuzüglich 100,00 EUR Strafe berechnet.
NY ist berechtigt, die Entschädigung für den Charterer in Verzug oder für die verstopfte Toilette durch die hinterlegte Kaution zu begleichen.
6. VERSCHIEDENES
Vorbehaltlich der Beschränkungen in diesen Geschäftsbedingungen und soweit gesetzlich zulässig haftet NY nur für direkte Schäden, die tatsächlich vom Charterer, der Besatzung oder Passagieren erlitten, bezahlt haben oder die bei ihnen entstanden sind, die Mängeln an unseren Verpflichtungen in Bezug auf unsere Dienstleistungen zuzuschreiben sind, und zwar bis zu einem Gesamtbetrag der Summe der Kosten für unsere Reservierung. Weder NY noch der Eigentümer des Boots sind haftbar für jeglichen Verlust, Schaden, Verletzung oder Tod, die sich auf der Verwendung des Boots durch einen Charterer ergeben. NY gibt keinerlei weitere Zusicherungen neben jenen, die in diesen Geschäftsbedingungen und schriftlichen Materialien enthalten sind, die Teil der Buchungsvorgänge sind. NY haftet nicht für irgendwelche Gebühren, Kosten, Flugtickets, Hotelzimmer, Essen, Telefonanrufe oder andere Kosten, die dem Charterer aus irgendeinem Grund entstanden sind. Der Charterer wird Navigare und den Besitzer der Yacht entschädigen und sie gegen jegliche und alle Ansprüche für Verluste oder Sachschäden oder Verletzungen von Personen (einschließlich Verlust von Menschenleben ) schadlos halten, die sich aus der Nutzung, dem Betrieb oder dem Besitz des Bootes und der damit verbundenen Ausrüstung oder anderen Inventars durch den Charterer oder der Besatzung ergeben, sowie von allen Ansprüchen aus dem Verlust oder der Beschädigung von persönlichem Eigentum des Charterers oder der Besatzung, die auf der Segeljacht oder dem Schlauchboot mitgeführt werden.
Alle angegeben Beträge (d.h. Preisliste, Buchungsvertrag usw.) enthalten die aktuellen lokalen Steuern, Gebühren und Abgaben. Im Falle von Änderungen der lokalen Steuern, Gebühren und sonstigen Rechtsvorschriften behält Navigare sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Lokale Steuern, Gebühren und Abgaben werden schließlich trotz jeglicher und aller Vorauszahlungen auf der Grundlage der Bedingungen bei der Abreise berechnet.
Sonderbedingungen können an einigen Zielorten gelten: auf unserer Website verfügbar und als Nachtrag zu diesen Anweisungen und Bedingungen für die Unterbringung auf einem Boot von Navigare Yachting integriert
7. SCHLICHTUNG & GESETZ
Alle Streitigkeiten zwischen dem Charterer und NY müssen direkt zwischen diesen beiden Parteien in englischer Sprache abgewickelt werden. Wenn Schieds- oder Gerichtsverfahren erforderlich sind, ist der Gerichtsstand der Ort des Liegeplatzes des Bootes. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Charterer und NY ist das Recht der Gebietsansässigkeit von NY anwendbar.
NACHTRAG Nr. 1 der ANWEISUNGEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE UNTERBRINGUNG AUF EINEM BOOT DER NAVIGARE YACHTING SONDERBEDINGUNGEN FÜR DAS ZIEL – BRITISCHE JUNGFERNINSELN:
NAVIGATIONSBESCHRÄNKUNGEN
Der Charterer garantiert, dass der Betrieb des Bootes auf die Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr beschränkt ist. Der Charterer verpflichtet sich, die Kreuzfahrt des Bootes auf die Gewässer der Britischen Jungferninseln zu beschränken, mit Ausnahme der Gebiete, die sich innerhalb von 3 nautischen Meilen vom Herman Reef, The White Horse, Horseshoe Riff und den Riffen rund um Anegada Insel befinden, wie auf der britischen Admiralitätskarte 2008 gezeigt. Wenn der Charterer von NY eine Sondergenehmigung erhält, Anegada oder die Amerikanischen Jungferninseln (mit Ausnahme von St. Croix) zu besuchen, muss der Charterer sich dessen bewusst sein, dass es nicht möglich ist, in diesen Gebieten Hilferufe abzusenden, sollte eine Panne auftreten. Zoll- und Einwanderungsverfahren zwischen den Amerikanischen und Britischen Jungferninseln müssen vom Charterer eingehalten werden. Jeder Verstoß gegen die vorgenannten Navigationseinschränkungen haben die Auflösung irgendwelcher und aller Versicherungsrechte zur Folge. Für eine Beschädigung des Bootes oder am Eigentum von Personen, wie auch bei einer Verletzung von Personen, die auftritt, wenn mit dem Boot gegen diese Navigationseinschränkungen verstoßen wird, haftet ausschließlich der Charterer.
VERSICHERUNG
NY erklärt sich einverstanden, für den Schiffsrumpf und die Maschinen des Bootes auf der Grundlage der American Yacht Form und unter Abzug eines Selbstbehalt 1.500,00 USD eine Versicherung zu gewährleisten. Der Schutz und die Entschädigung von Dritten wird für jeden einzelnen Schaden auf ein Limit von 1 Million USD gewährleistet, unter Abzug eines Selbstbehalts von 25 USD für jeden einzelnen Anspruch. Die Versicherung wird von NY entsprechend den vorgenannten Bedingungen als Schutz gegen Verlust oder Beschädigung abgeschlossen, wenn dieser durch die Versicherungspolice gedeckt ist. Bei einem Vorfall, einer Panne oder Katastrophe muss der Charterer NY unverzüglich davon in Kenntnis setzen und darf keine Reparaturen ohne Genehmigung von NY veranlassen. Der Charterer kann für 30 USD pro Tag eine CDW-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 1.000,00 USD durch Vorautorisierung der Kreditkarte erwerben. Der Charterer kann für den gesamten Charter für den Anbieter für 20 USD eine CDW-Versicherung kaufen, die einen Verlust oder eine Beschädigung dem Anbieter gegenüber und am Außenbordmotor deckt. Allerdings haftet der Charterer für alle Folgen von nicht autorisierten Reparaturen, eines Missbrauchs oder von Fahrlässigkeit, die einen Verlust oder eine Beschädigung des Bootes, für den Anbieter oder am Außenbordmotor zur Folge haben, wenn der Charterer unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht. Wenn ein Charterer auf Grund läuft oder es Schäden durch eine andere Partei gibt, muss der Vorfall in den ersten 24 Stunden gemeldet werden, dass der Vorfall aufgetreten ist, damit die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Bei allen anderen Vorfällen, die nach 24 Stunden gemeldet werden, trägt der Charterer die volle Verantwortung für alle Schäden am gecharterten Boot sowie für alle sonstigen Schäden, die durch den Vorfall verursacht worden sind.
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