Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ANWEISUNGEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE UNTERBRINGUNG AUF EINEM NAVIGARE YACHTING-SCHIFF

Aktualisiert am 9. Juli 2025

Diese Anweisungen und Bedingungen für die Unterbringung auf einem Schiff von Navigare Yachting bilden zusammen mit dem Buchungsvertrag (falls zutreffend), der Rechnung und der Bordkarte den Vertrag. Navigare Yachting und/oder andere Betreiber werden als „NY” bezeichnet, der Charterer als „Charterer” und die Yacht als „Schiff”.

Dieser Vertrag gilt unter den folgenden Bedingungen:

1) Der Charterer mietet ein Schiff, das gemäß den Gesetzen und Vorschriften des Liegeplatzes des Schiffes und den NY-Yachtcharterstandards ausgestattet ist. Falls an einem bestimmten Zielort zutreffend, ist die Ausrüstungsliste Bestandteil dieses Vertrags und wird von den beteiligten Parteien bei der Übernahme und Rückgabe der Yacht unterzeichnet (Checkliste).

2) Der Charterer zahlt den vereinbarten Charterpreis und die Extras.

3) Das Schiff darf ausschließlich für persönliche Zwecke, wie z. B. Kreuzfahrten und Ähnliches, genutzt werden und darf daher nicht für andere kommerzielle oder ähnliche Zwecke verwendet werden.

4) VOLLKASKOVERSICHERUNG / KAUTION / VERSICHERUNG

Falls im Land des Liegeplatzes des Schiffes zutreffend, kann eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Um den Check-in/Check-out zu beschleunigen und Kautionen zu vermeiden, ist das Schiff vollständig gegen Schäden durch Dritte, Verlust oder Beschädigung von Inventar und Ausrüstung, Verlust oder Beschädigung durch Seeunfälle, Naturkatastrophen, Blitzschlag, Sinken, Kentern, Auflaufen, Feuer, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen, böswillige Handlungen Dritter und Erdbeben versichert. Die Vollkaskoversicherung deckt keine vorsätzliche Missbräuche, grobe Fahrlässigkeit, die Kosten für die Reparatur einer verstopften Toilette oder das Betanken des Tanks ab.

Sofern keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, ist der Charterer verpflichtet, bei der Einschiffung auf das Schiff eine Kaution in Form einer Vorautorisierung einer Kreditkarte (oder in bar, falls für einen bestimmten Zielort zutreffend) zu hinterlegen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Schiffes vollständig zurückerstattet, sofern bei der Übergabe des Schiffes keine Schäden oder Mängel am Schiff oder der Ausrüstung festgestellt werden und keine Ansprüche von NY oder von Dritten geltend gemacht oder angekündigt werden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Schiffes stehen.

Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung, bestimmter Teile des Schiffes oder des Schiffes selbst oder bei Vorliegen anderer in diesem Vertrag genannter Gründe behält NY den Betrag (einen Teil oder die gesamte Kaution) ein, der der Entschädigung oder dem Wert der Reparatur, der Anschaffung und/oder des Kaufs der Ausrüstung oder bestimmter Teile des Schiffes entspricht. Führt der verursachte Schaden dazu, dass das Schiff nicht mehr gechartert werden kann, hat Navigare Yachting das Recht, den Betrag einzubehalten, der dem entgangenen Gewinn entspricht. Die Kaution kann ausschließlich durch Vorautorisierung einer Kreditkarte oder in bar hinterlegt werden. Die tatsächliche Höhe der Kaution für den gecharterten Schiffstyp ist in der Preisliste angegeben.

Das Schiff ist gegen Schäden gegenüber Dritten, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub sowie gegen Schäden durch Naturkatastrophen, See- und Kollisionsrisiken und gegen jeglichen Verlust oder Schaden versichert, mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Ausrüstung. Sofern der Schaden nicht vorsätzlich (vorsätzliche Missbrauch) oder grob fahrlässig verursacht wurde, ist die finanzielle Haftung des Charterers für von ihm oder einem Besatzungsmitglied verursachte Verluste oder Schäden auf die Kaution beschränkt. Das Schiff ist mit dem Mindestselbstbehalt versichert, der der Höhe der Kaution entsprechen sollte. Unabhängig von der Versicherung ist der Charterer auch verpflichtet, alle verursachten Schäden bis zur Höhe der Kaution zu ersetzen. Schäden, die von der Versicherung gedeckt sind und nicht unverzüglich NY und/oder der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, werden gemäß den Versicherungsbedingungen nicht anerkannt. In diesem Fall haftet der Charterer persönlich für den gesamten Schaden, der durch die Nichtmeldung oder verspätete Meldung von Schäden entsteht. Schäden am Unterwasserteil des Schiffes müssen durch eine Inspektion des Schiffes außerhalb des Wassers auf Kosten des Charterers festgestellt werden, wenn dieser für diesen Schaden verantwortlich gemacht wird.

5) STORNIERUNG

Bei einer Stornierung 60 Tage oder mehr vor der Einschiffung hat NY das Recht, 30 % der Chartergebühr einzubehalten. Bei einer Stornierung 59 Tage oder weniger vor der Einschiffung hat NY das Recht, 100 % der Chartergebühr einzubehalten.

Sobald eine Reservierung bestätigt wurde, können Rabatte nicht mehr geändert werden. Charter können nicht gegen eine Stornierungsgebühr storniert und vom selben Kunden erneut gebucht werden, um bessere Buchungsbedingungen (Rabatte usw.) zu erhalten.

Für die folgenden Reiseziele können Sonderbedingungen gelten: Britische Jungferninseln und Thailand; diese sind auf unserer Website verfügbar und im Buchungsvertrag enthalten.

6) NICHTLEISTUNG

NY ist verpflichtet, das vertraglich vereinbarte, gleichwertige oder bessere Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort bereitzustellen und an den Charterer zu übergeben. Kommt NY dieser Verpflichtung nicht nach, ist NY verpflichtet, für jede 24 Stunden Verspätung einen angemessenen Anteil des Charterpreises zurückzuzahlen. Liegt der Grund für die Verspätung in der Verantwortung von NY, hat NY zusätzlich 5 % des wöchentlichen Charterpreises für jeden Tag der Verspätung zu zahlen, jedoch nicht mehr als 15 % des Gesamtcharterpreises. Bei Lieferung des Schiffes innerhalb von 4 Stunden nach dem Verzug gilt der Verzug als nicht eingetreten.

Kann NY das Schiff oder ein angemessenes Ersatzschiff (d. h. ein Schiff ähnlicher Größe, Ausrüstung und Ausstattung) nicht bereitstellen und beträgt die Verspätung mehr als ¼ der gesamten Charterzeit oder maximal drei (3) Tage, hat der Charterer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden ihm bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Wenn vor Beginn der Charter feststeht, dass weder das Schiff noch ein Ersatzschiff zum vereinbarten Termin verfügbar sein wird, ist NY verpflichtet, den Charterer unverzüglich nach Kenntnis der Tatsachen zu informieren. In diesem Fall können beide Parteien vor dem vorgesehenen Beginn der Charter vom Vertrag zurücktreten. Die vom Charterer geleisteten Zahlungen werden wie oben beschrieben zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Verzögert sich die Check-in-Zeit aus Gründen, die NY zu vertreten hat, erhält der Charterer eine anteilige Rückerstattung von NY:

- sofern entweder die Check-in-Prozedur ursprünglich für den zweiten Teil des Tages einschließlich einer Übernachtung auf dem Schiff vereinbart war

- oder ein Ersatz- und/oder tatsächlicher Check-in spätestens bis 12 Uhr mittags des nächsten Tages

- oder der Check-in des Schiffes ursprünglich für den ersten Teil des Tages vereinbart war, sich jedoch in Wirklichkeit um mehr als 12 Stunden verzögert hat

Im Falle einer Stornierung dieses Vertrags durch NY ist er verpflichtet, den vom Charterer gezahlten Gesamtbetrag zurückzuzahlen.

Unabhängig von den möglichen Gründen und der Höhe des möglichen Schadens ist die Haftung von NY gegenüber dem Charterer jedoch auf die Höhe des gezahlten Charterpreises beschränkt.

Wenn aus Gründen, die NY zu vertreten hat, eine Panne oder ein Motorschaden am Schiff auftritt, der die Nutzung des Schiffes verhindert oder erheblich behindert, kann der Charterer diesen Vertrag kündigen. In diesem Fall ist NY verpflichtet, das Schiff im nächstgelegenen sicheren Hafen zu übernehmen, dem Charterer einen angemessenen Teil des Charterpreises zuzüglich 10 % zu erstatten und die Transportkosten des Charterers und seiner Besatzung zum geplanten Ausschiffungshafen zu tragen.

Tritt während der Charterzeit ein technisches Problem auf, das den Charterer an der Nutzung des Schiffes hindert, wird NY dieses innerhalb von 24 Stunden nach Meldung des Problems beheben. Die Behebung der Beanstandung innerhalb dieser Frist befreit NY von allen Ansprüchen, die sich aus dem Auftreten des technischen Problems ergeben (d. h. der Charterer hat nur Anspruch auf eine angemessene anteilige Rückerstattung des Charterpreises für die Zeit, die 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Beanstandung überschreitet).

NY behält sich außerdem das Recht vor, die Yacht aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. schlechte Wetterbedingungen usw.) zurückzurufen. In diesem Fall kann NY dem Charterer eine Gutschrift für zukünftige Charter, eine Verlängerung des Charters oder eine Stornierung des Charters anbieten. Wenn NY den Charter des Charterers aus Gründen storniert, die NY nicht zu vertreten hat, hat der Charterer Anspruch auf die vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beträge. Ungeachtet des Vorstehenden erfolgt keine Rückerstattung oder Entschädigung, wenn die Charter aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von NY liegen und deren Folgen auch bei Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, storniert wird; wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Krieg, Unruhen, zivile Unruhen, Arbeitskämpfe, terroristische Aktivitäten, Natur- oder Nuklearkatastrophen, Feuer, widrige Wetterbedingungen, unvorhersehbare technische Probleme mit Transportmitteln aus Gründen, die NY oder ihren Lieferanten nicht zu vertreten haben, geschlossene oder überlastete Häfen, Hurrikane und andere tatsächliche oder potenzielle widrige Wetterbedingungen, Überschwemmungen, Epidemien, Gesundheitsrisiken oder Pandemien oder andere ähnliche Ereignisse oder unvorhergesehene Umstände, die einen Fall höherer Gewalt darstellen können.

7) SEGELBEDINGUNGEN UND NUTZUNG DES SCHIFFES

Die Nutzung eines Schiffes außerhalb der Küstengewässer, die Teilnahme an Regatten usw. ist nur mit einer entsprechenden schriftlichen Genehmigung von NY an den Charterer gestattet.

Der Charterer ist verpflichtet, den Namen, den Nachnamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Passnummer aller Besatzungsmitglieder rechtzeitig gemäß den Anweisungen von NY anzugeben.

Je nach Wetterbedingungen ist der Charterer verpflichtet, unverzüglich die Segelfläche zu reduzieren und das Schiff nicht mit mehr als einer Segelfläche segeln zu lassen, um ein komfortables Segeln ohne übermäßige Belastung oder Beanspruchung der Takelage und der Segel zu gewährleisten; das Schiff nicht in Gebieten zu fahren, die nicht ausreichend durch die ihm zur Verfügung stehenden Seekarten abgedeckt sind, oder ohne zuvor die Seekarten des Gebiets und andere relevante gedruckte Unterlagen an Bord gründlich studiert zu haben; das Schiff nachts nicht zu fahren, ohne dass alle Navigationslichter funktionieren oder ohne ausreichende Wache an Deck. Der Charterer hat täglich die Ölkontrolle am Motor durchzuführen.

Der Charterer darf den Hafen oder Ankerplatz nicht verlassen, wenn die Windstärke auf der Beaufort-Skala über sieben (7) liegt oder zu liegen droht (30 Knoten) oder wenn die Hafenbehörden das Auslaufen verboten haben oder wenn das Schiff unreparierte Schäden an wichtigen Teilen wie Motor, Segeln, Takelage, Bilgenpumpe, Ankerausrüstung, Navigationslichtern, Kompass, Sicherheitsausrüstung usw. aufweist. oder wenn einer der oben genannten Teile nicht in einwandfreiem Zustand ist; der Charterer darf den Hafen oder Ankerplatz auch nicht ohne ausreichende Treibstoffreserven oder generell bei zweifelhaften Wetterbedingungen oder wenn der Zustand des Schiffes oder seiner Besatzung zweifelhaft ist, verlassen.

Der Charterer verpflichtet sich, im Besitz gültiger Schifffahrtslizenzen (und, falls im Land des Liegeplatzes des Schiffes erforderlich, eines VHF-Zertifikats) zu sein oder die Navigation des Schiffes einem Besatzungsmitglied zu überlassen, das über die entsprechende Genehmigung oder Lizenz verfügt. Der Charterer garantiert NY seine eigenen nautischen Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich, sowohl seine eigenen als auch die Qualifikation seiner Besatzung, sowie seine Fähigkeit, das Schiff unabhängig von den Wetterbedingungen oder anderen Umständen sicher zu führen, und übernimmt die volle Verantwortung für die sachgemäße Nutzung des Schiffes und seiner Ausrüstung.

Kommt NY zu dem Schluss, dass der Skipper oder mindestens ein Mitglied seiner Besatzung nicht über die erforderlichen Kenntnisse und nautischen Fähigkeiten verfügt, kann NY jederzeit ohne Verpflichtung zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge vom Vertrag zurücktreten oder entsprechend der festgestellten Kompetenz die Grenzen für die Fahrtdauer während der Laufzeit dieses Vertrags festlegen. NY ist zu solchen Einschränkungen berechtigt, wenn die Wetterbedingungen oder andere schwerwiegende Gründe NY dazu zwingen. Um die nautische Kompetenz des Charterers und seiner Besatzung festzustellen, kann NY eine kürzere gemeinsame Fahrt mit dem Charterer organisieren. Aus Sicherheitsgründen ist NY berechtigt, den Charterer und die Besatzung zur Rückkehr des Schiffes zum Stützpunkt zu verpflichten oder ihnen anzuweisen, an einem bestimmten Ort anzulegen.

Verfügt der Skipper oder mindestens ein Mitglied seiner Besatzung nicht über die erforderlichen Kenntnisse und nautischen Fähigkeiten, kann der Charterer das Schiff als „Apartmentunterkunft” nutzen. Die Bootsdokumente, die während der gesamten Fahrt an Bord mitzuführen sind, werden dem Charterer nicht ausgehändigt. Sollten zusätzliche Hafengebühren anfallen, sind diese vom Charterer zu tragen.

NY haftet nicht für mögliche Verletzungen, Schäden und andere noch schwerwiegendere Folgen, die während der Vertragslaufzeit für den Charterer und seine Besatzungsmitglieder sowie für mögliche Passagiere oder Dritte durch den Charterer oder seine Besatzungsmitglieder auf oder um das Schiff herum entstehen können.

Alle laufenden Kosten für die Nutzung des Schiffes (Treibstoff, Hafengebühren, Entschädigungen, Reinigung und Ähnliches) sind vom Charterer zu tragen. Dies gilt auch für Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung des Schiffes ergeben und nach Ablauf dieses Vertrags fällig werden.

Bei anderen unerwarteten Ereignissen, größeren Schäden oder Ausfällen, Navigationsverstößen oder Unfällen ist der Charterer verpflichtet, diese sowohl den zuständigen Behörden als auch NY auf schnellstem und geeignetstem Wege zu melden und deren Anweisungen zu befolgen, die im Einklang mit den Regeln eines guten Seemanns stehen.

Der Charterer ist nicht berechtigt, das Schiff an Dritte zu vermieten, es an einem unsicheren Ort unbewacht zu lassen oder es zu bergen. Die maximale Anzahl der Passagiere an Bord darf die in der Besatzungsliste angegebene Anzahl nicht überschreiten.

Der Charterer ist verpflichtet, alle von den zuständigen Behörden erlassenen Navigationsregeln und Anordnungen zu beachten, auf die Sicherheit der Besatzung, der Passagiere und des Schiffes zu achten, das Schiff und seine Ausrüstung in gutem Zustand zu halten, NY die ungefähre Navigationsrichtung (Reiseroute) und mögliche Änderungen der Fahrtrichtung mitzuteilen und das Schiff in demselben Zustand an NY zurückzugeben. Besatzung und der Passagiere zu achten, das Schiff und seine Ausrüstung instand zu halten, NY die ungefähre Fahrtrichtung (Reiseroute) und mögliche Änderungen der Fahrtrichtung mitzuteilen und das Schiff in dem Zustand, in dem der Charterer es erhalten hat, an NY zurückzugeben (das Schiff muss ordnungsgemäß gereinigt, die Ausrüstung muss in Ordnung sein, der Kraftstofftank muss voll sein usw.).

8) RÜCKGABE

Der Charterer ist verpflichtet, das Schiff einen Tag vor dem als Tag der Rückgabe festgelegten Tag, spätestens jedoch zu dem angegebenen Zeitpunkt, an den vereinbarten Ort (Stützpunkt) zurückzubringen. In den Britischen Jungferninseln, den Amerikanischen Jungferninseln und den Bahamas ist der Charterer verpflichtet, das Schiff an dem als Tag der Rückgabe festgelegten Tag, spätestens jedoch zu dem angegebenen Zeitpunkt, an den vereinbarten Ort (Stützpunkt) zurückzubringen.

Der Charterer und seine Besatzung sind verpflichtet, das Schiff spätestens zu dem in der Bordkarte und/oder anderen Dokumenten angegebenen Zeitpunkt zu verlassen und das Schiff von ihren persönlichen Gegenständen zu räumen. Bei Verspätung ist der Charterer verpflichtet, für jeden angefangenen Tag der Verspätung die tägliche Chartergebühr (ggf. erhöht gemäß diesen Anweisungen und Bedingungen für die Unterbringung auf Navigare Yachting-Schiffen) zu zahlen.

Wenn der Charterer das Schiff nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgibt, ist er verpflichtet, für jeden angefangenen Tag der Verspätung eine Entschädigung in Höhe des doppelten Tagescharterpreises zu zahlen. Wenn er NY nicht vor Ablauf der vereinbarten Rückgabezeit über die zu erwartende Verspätung informiert, erhöht sich die Entschädigung um 30 %.

NY haftet auch nicht für Verschiebungen oder Änderungen der Pläne des Charterers, die durch schlechte Wetterbedingungen oder ähnliche Gründe verursacht werden. Für den Fall, dass extrem schlechte Wetterbedingungen die Rückgabe des Schiffes innerhalb der vorgesehenen Frist verhindern, erklärt sich NY damit einverstanden, dass der Charterer anstelle der vorgesehenen Entschädigung den regulären Charterpreis zuzüglich 50 % des Tagescharterpreises für jeden angefangenen Tag der Verspätung der Rückgabe des Schiffes zu zahlen hat.

Volle Abwassertanks, verlorene Cockpit- oder Deckspolster und verstopfte Toiletten bei der Übergabe des Schiffes werden gemäß der Preisliste des Betreibers in Rechnung gestellt. Verlorene Polster werden in den Bahamas, in der Karibik und auf den Seychellen mit 600 USD pro Polster berechnet. Das Nicht-Auffüllen des Kraftstofftanks des Schiffes bis zum Maximum wird mit dem Preis des fehlenden Kraftstoffs zuzüglich einer Strafgebühr von 150,00 Euro berechnet.

NY hat das Recht, die Entschädigung für den Verzug des Charterers oder für die verstopfte Toilette aus der hinterlegten Kaution zu begleichen.

9) SONSTIGES

Vorbehaltlich der in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Einschränkungen und im gesetzlich zulässigen Umfang haftet NY nur für direkte Schäden, die dem Charterer, der Besatzung oder den Passagieren aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung unserer Verpflichtungen in Bezug auf unsere Dienstleistungen tatsächlich entstanden sind, bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtkosten Ihrer Buchung. Weder NY noch der Eigner der Yacht haften gegenüber Personen für Verluste, Schäden, Verletzungen oder Todesfälle, die sich aus der Nutzung der Yacht durch den Charterer ergeben.

NY gibt keine anderen Zusicherungen als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den im Rahmen des Buchungsvorgangs bereitgestellten schriftlichen Unterlagen enthaltenen. NY haftet nicht für Gebühren, Ausgaben, Flugtickets, Hotelzimmer, Verpflegung, Telefonate oder sonstige Aufwendungen, die dem Charterer aus irgendeinem Grund entstehen. Der Charterer stellt Navigare und den Eigner der Yacht von allen Ansprüchen wegen Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Verletzungen von Personen (einschließlich Tod) frei, die sich aus der Nutzung, dem Betrieb oder dem Besitz der Yacht und der dazugehörigen Ausrüstung oder anderem Inventar durch den Charterer oder die Besatzung ergeben, sowie von allen Ansprüchen aus Verlust oder Beschädigung des persönlichen Eigentums des Charterers oder der Besatzung, das sich auf der Yacht oder dem Beiboot befindet.

Alle angegebenen Beträge (d. h. Preisliste, Buchungsvertrag usw.) enthalten die aktuellen lokalen Steuern, Gebühren und Abgaben. Im Falle von Änderungen der lokalen Steuern, Gebühren oder sonstigen Rechtsvorschriften behält sich Navigare das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen.

Lokale Steuern, Gebühren und Abgaben werden unabhängig von etwaigen Vorauszahlungen zu den Bedingungen am Tag der Abreise berechnet.

Für einige Reiseziele können Sonderbedingungen gelten: Diese sind auf unserer Website verfügbar und als Anhang zu diesen Anweisungen und Bedingungen für die Unterbringung auf einem Schiff von Navigare Yachting beigefügt.

10) SCHIEDSVERFAHREN UND RECHT

Alle Streitigkeiten zwischen dem Charterer und NY sind direkt zwischen diesen beiden Parteien in englischer Sprache beizulegen. Wenn ein Schiedsverfahren oder ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, ist der Gerichtsstand der Liegeplatz des Schiffes. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Charterer und NY gilt das Recht des Landes, in dem NY seinen Sitz hat.

NACHTRAG Nr. 1 zu den ANWEISUNGEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE UNTERBRINGUNG AUF EINEM SCHIFF VON NAVIGARE YACHTING

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN BESTIMMUNGSORT – BRITISCHE VIRGIN ISLANDS

NAVIGATIONSBESCHRÄNKUNGEN Der Charterer garantiert, dass der Betrieb des Schiffes auf die Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder zwischen 1 Stunde nach Sonnenaufgang und 1 Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt ist. Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrt des Schiffes auf die Gewässer der Britischen Jungferninseln zu beschränken, mit Ausnahme der Gebiete innerhalb von 3 Seemeilen um Herman Reef, The White Horse, Horseshoe Reef und die Riffe um Anegada Island, wie auf der britischen Seekarte 2008 eingezeichnet. Wenn der Charterer eine Sondergenehmigung

von NY erhält, um Anegada oder die US-Jungferninseln (mit Ausnahme von St. Croix) zu besuchen, muss er sich darüber im Klaren sein, dass in diesen Gebieten im Falle einer Panne keine Verfolgungsrufe abgesetzt werden können. Die Zoll- und Einreiseformalitäten zwischen den USA und den Britischen Jungferninseln sind vom Charterer einzuhalten. Jeder Verstoß gegen die oben genannten Navigationsbeschränkungen führt zum Verlust aller Versicherungsansprüche. Schäden am Schiff, an Eigentum oder Personen, die beim Betrieb des Schiffes unter Verstoß gegen diese Navigationsbeschränkungen entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Charterers.

WLAN: Die Internetinfrastruktur auf den Britischen Jungferninseln ermöglicht nicht die gleiche Abdeckung und Internetqualität wie in den USA und Europa. Die Abdeckung kann lückenhaft sein, besonders betroffen sind Peter Island und Norman Island.

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS REISEZIEL – ABACO, BAHAMAS

NAVIGATIONSBESCHRÄNKUNGEN Der Charterer garantiert, dass der Betrieb des Schiffes auf die Zeit zwischen 1 Stunde nach Sonnenaufgang und 1 Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt ist. Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrt des Schiffes auf die Abaco-See zu beschränken. Die nördliche Grenze wird durch eine Linie von Windward Point zum östlichen Ende von Whale Cay und zum westlichen Ende von Great Guana Cay gebildet. Die südliche Grenze ist Little Harbour. Wenn der Charterer von NY eine Sondergenehmigung erhält, um Whale Cay zu passieren, ist die nördliche Grenze Spanish Cay. Eine solche Genehmigung wird in der Regel nur in den Frühlings- und Sommermonaten erteilt. Der Charterer muss sich bewusst sein, dass in diesen Gebieten im Falle einer Panne keine Verfolgungsrufe abgesetzt werden können. Jeder Verstoß gegen die oben genannten Navigationsbeschränkungen führt zum Verlust aller Versicherungsansprüche. Schäden am Schiff, an Eigentum oder Verletzungen von Personen, die beim Betrieb des Schiffes unter Verstoß gegen diese Navigationsbeschränkungen entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Charterers.

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS REISEZIEL – AMERIKANISCHE JUNGFRÄULICHE INSELN

NAVIGATIONSBESCHRÄNKUNGEN Der Charterer garantiert, dass der Betrieb des Schiffes auf die Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr oder zwischen 1 Stunde nach Sonnenaufgang und 1 Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt ist. Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrt des Schiffes auf die Gewässer der US-amerikanischen und britischen Jungferninseln zu beschränken, mit Ausnahme von St. Croix und den Gebieten innerhalb von 3 Seemeilen um Herman Reef, The White Horse, Horseshoe Reef und den Riffen um Anegada Island, wie in der britischen Seekarte 2008 eingezeichnet. Wenn der Charterer eine Sondergenehmigung von NY für den Besuch von Anegada erhält, muss er sich darüber im Klaren sein, dass in diesen Gebieten im Falle einer Panne keine Verfolgungsrufe abgesetzt werden können. Die Zoll- und Einreiseformalitäten zwischen den USA und den Britischen Jungferninseln sind vom Charterer einzuhalten. Jeder Verstoß gegen die oben genannten Navigationsbeschränkungen führt zum Verlust aller Versicherungsansprüche. Schäden am Schiff, an Eigentum oder Personen, die beim Betrieb des Schiffes unter Verstoß gegen diese Navigationsbeschränkungen entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Charterers.

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN BESTIMMUNGSORT – SPANIEN

SEGELREVIER: Mallorca ist unser Hauptsegelrevier mit kurzen Reaktionszeiten im Falle einer erforderlichen Hilfe. Bei größeren Entfernungen, wie z. B. Menorca, Ibiza und Formentera, und schwierigeren Bedingungen kann die Reaktionszeit aufgrund fehlender technischer Unterstützung auf den Inseln und verzögerter Lieferung von Ersatzteilen jedoch länger sein.

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS REISEZIEL – GRIECHENLAND

REGIERINGSGEBIET: Das Saronische Meer ist unser Hauptrevier mit schnellen Reaktionszeiten im Falle einer erforderlichen Hilfe. Bei größeren Entfernungen, wie z. B. zu den Kykladen, und schwierigeren Bedingungen kann die Reaktionszeit jedoch länger sein.

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS REISEZIEL – KROATIEN

SEGELREVIER: Die dalmatinische Küste ist unser Hauptsegelrevier mit schnellen Reaktionszeiten im Falle einer erforderlichen Hilfe. Bei einem Besuch in Montenegro ist eine Intervention jedoch überhaupt nicht möglich, und bei schwierigeren Bedingungen oder größeren Entfernungen innerhalb Kroatiens kann die Reaktionszeit länger sein.

Covid-19-Umbuchungsbedingungen

Aufgrund der sich ständig ändernden Reisebeschränkungen sind Umbuchungen, Verschiebungen und die Ausstellung von Gutscheinen nur bis zu 14 Tage vor Charterbeginn möglich.

  1. Wenn Sie aufgrund von Beschränkungen, die auch bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses eine obligatorische Quarantäne bei der Ankunft oder bei der Rückkehr in Ihr Heimatland vorschreiben, nicht in das Zielland reisen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:
    1. Auf einen späteren Termin im selben Abfahrtsjahr umbuchen
    2. Einen Gutschein erhalten, der bis zum Ende desselben Abfahrtsjahres gültig ist
    3. Die Buchung auf dasselbe Abfahrtsjahr an einem unserer anderen Reiseziele mit weniger Reisebeschränkungen umbuchen.
  2. Wenn eine Quarantäne durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses vermieden werden kann, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Wenn im Ankunftsland oder bei der Rückkehr in das Heimatland ein Impfpass, ein negativer PCR-Test oder ein negativer Antigentest vorgelegt werden muss, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Wenn ein oder mehrere Besatzungsmitglieder bei Tests vor der Ankunft positiv auf Covid getestet werden, gelten die in Artikel 1 beschriebenen Möglichkeiten. In diesem Fall ist keine 14-tägige Vorankündigung erforderlich.
  5. Wenn die Buchung von einer günstigeren in eine teurere Preisperiode umgebucht wird, zahlt der Chartergast die Differenz.
  6. Wenn ein Chartergast die Buchung auf einen anderen Zeitraum/ein anderes Boot/ein anderes Reiseziel umbucht, gilt der Rabatt, der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchungsbestätigung gültig war.
  7. Der in Artikel 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Anspruch auf Rückerstattung erlischt, sobald die Charter verschoben oder umgebucht wird.